Stmk BauG: § 4 Abs 3 (nach dem Verwendungszweck der Anlage größere als die orstüblichen Belästigungen zu erwarten; Festlegung größerer Abstände)
§ 40 Abs 1 (bestehende bauliche Anlagen, Rechtmäßigkeitsvermutung, Voraussetzungen; Fußballplatz, vor 1976 benützt, 1976 erste bauliche Maßnahmen, vorher nicht als bauliche Anlage zu qualifizieren)