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VwGH 29. 1. 2008, 2006/05/0282 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/399ZfV 2009, 236 Heft 2 v. 5.5.2009

Wr BauO: § 81 Abs 6 (Gebäudeumriss, zulässige Überschreitung; mit einzelnen, nicht raumbildenden Gebäudeteilen untergeordneten Ausmaßes oder raumbildenden Dachaufbauten wie Dachgauben; Dachgauben müssen in Ausmaßen und Abständen zueinander den Proportionen der Fenster der Hauptgeschoße sowie dem Maßstab des Gebäudes entsprechen; Eindruck einer geschlossenen Front)

VwGH 29. 1. 2008, 2006/05/0282

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