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VwGH 23. 6. 2008, 2006/05/0015 (Baurecht)

JudikaturBAURECHTZfV 2009/398ZfV 2009, 235 Heft 2 v. 5.5.2009

Oö BauTG: § 9 Abs 1 (Grünflächen, Erholungsflächen; Neubauten überwiegend zu Wohnzwecken, Herstellung der der Zweckwidmung und der örtlichen Lage entsprechenden Grünflächen)

§ 9 Abs 2 (unbebaute Flächen solcher Gebäude, Verwendung nur in einer der Zweckwidmung entsprechenden Art und Weise; Gestaltung so, dass keine Störung des Ortsbildes und Landschaftsbildes; zum Begriff der entsprechenden Benützung; Schwimmbecken in einer Reihenhausanlage)

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