BauarbeiterschutzV: § 87 (Arbeiten auf Dächern; Absturzsicherungen; Abgrenzungen und Schutzeinrichtungen; keine Einschränkung der Pflichten nach Entfernung der Arbeiten von Absturzkante)
VwGH 5. 9. 2008, 2008/02/0129
BauarbeiterschutzV: § 87
BauarbeiterschutzV: § 87 (Arbeiten auf Dächern; Absturzsicherungen; Abgrenzungen und Schutzeinrichtungen; keine Einschränkung der Pflichten nach Entfernung der Arbeiten von Absturzkante)
VwGH 5. 9. 2008, 2008/02/0129
BauarbeiterschutzV: § 87