AÜG § 4 Abs 1 (Arbeitskräfteüberlassung; Beurteilung; Kriterien; wahrer wirtschaftlicher Gehalt)
§ 4 Abs 2 (Arbeitskräfteüberlassung; Arbeitsleistung im Betrieb des Werkbestellers in Erfüllung von Werkverträgen; bestimmte Voraussetzungen; bei Tatbestandserfüllung keine Gesamtbeurteilung im Sinne des Abs 1 erforderlich)