BauKG § 7 Abs 6 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan; Berücksichtigungspflicht für Vorbereitungs- und Ausführungsphase)
ArbIG § 23 Abs 1 (Bestellung von verantwortlichen Beauftragten; Rechtswirksamkeit erst mit Einlangen entsprechender Mitteilung bei Arbeitsinspektorrat)