ZustG 17 Abs 1 (Hinterlegung, Zulässigkeit; Grund zur Annahme, dass sich Empfänger regelmäßig an Abgabestelle aufhält)
§ 17 Abs 3 (ebenso; Unwirksamkeit der Zustellung bei Ortsabwesenheit; nicht rechtzeitig von Zustellung Kenntnis Erlangen, Ortsabwesenheit)