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AsylGH 8. 9. 2008, B6 223.241-3/2008 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/362ZfV 2009, 219 Heft 2 v. 5.5.2009

AVG § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Glaubhaftmachung eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses, kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens; Asylverfahren, falsche Übersetzung der Rechtsmittelbelehrung in die Sprache des Asylwerbers)

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