AVG § 45 Abs 3 (Parteiengehör; förmliche Einräumung)
§ 66 Abs 2 (Asylgerichtshof, Aufhebung und Zurückverweisung; Notwendigkeit einer Verhandlung; Zulässigkeit; fehlende Feststellungen zur Sicherheitslage in der DR Kongo)
§ 66 Abs 3 (ebenso, Durchführung der Verhandlung, Ersparnis an Zeit und Kosten, keine)