AsylG 2005 § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität in die zu schützende persönliche Sphäre, Gefährdung Angehöriger der PKK, Türkei, allein stehende schutzlose junge Frauen sind keine "soziale Gruppe", Begriff der "sozialen Gruppe")