AsylG 1997: § 7 idF BGBl I 2002/126 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; maßgebliche Wahrscheinlichkeit einer aktuellen Gefahr, mögliche Blutrache, Verfolgung aufgrund Zugehörigkeit zur "sozialen Gruppe" der Familie, Begriff; Schutzfähigkeit und Schutzwilligkeit des Staates, ausreichendes Funktionieren der Staatsgewalt, unterlassene Inanspruchnahme von staatlichem Schutz; innerstaatliche Fluchtalternative, Voraussetzungen, Zumutbarkeitskalkül, Zugänglichkeit des Gebietes; allein stehende Analphabetin mit Verwandtschaft in Österreich, Türkei)