B-VG Art 137 (vermögensrechtliche Ansprüche zwischen Gebietskörperschaften; Klage auf Rückzahlung von Kosten für gerichtliche Lebensmitteluntersuchungen durch Untersuchungsanstalten der Länder über Auftrag der Strafgerichte)
StPO § 200 (Zahlung eines Geldbetrages; keine Kostenersatzpflicht des Bundes auch in Fällen der Diversion)