UVP-G 2000 § 9 Abs 4 (Öffentliche Auflage des Vorhabens, Auflagefrist, Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme an die Behörde zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung)
§ 19 Abs 1 Z 6 (UVP-Verfahren, Parteistellung)
§ 19 Abs 4 (Bürgerinitiativen, ausreichend unterstützte Stellungnahme; Vorlage von Unterschriftenlisten ohne ersichtlichen Zusammenhang mit einer konkreten Stellungnahme; mangels wirksamer Stellungnahme keine Parteistellung)