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VfGH 12. 3. 2008, G 254/07 (SOZIALVERSICHERUNG)

JUDIKATURSOZIALVERSICHERUNGZfV 2009/309ZfV 2009, 158 Heft 1 v. 16.3.2009

ASVG: § 70 Abs 4 idF BGBl I 1997/64 (Überschreitung der geltenden Höchstbeitragsgrundlage durch Mehrfachversicherung, entweder Berücksichtigung der auf den Überschreitungsbetrag entfallenden Beiträge als Höherversicherung oder Erstattung auf Antrag der versicherten Person; auch Leistung eines Anrechnungsbetrages durch den Bund im Sinne des § 13 BBezG, sofern der Antrag binnen sechs Monaten nach dem Ende des Anspruches auf Bezüge oder auf Bezugsfortzahlung nach dem Bundesbezügegesetz gestellt wird; Frist unsachlich)

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