EuRAG: § 1 idF BGBl I 2004/59 (Anwendungsbereich, Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs und Niederlassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft in Österreich, Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft, europäische Rechtsanwälte)