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VwGH 27. 5. 2008, 2007/05/0166 (WOHNUNGSWESEN)

JUDIKATURWOHNUNGSWESENZfV 2009/267ZfV 2009, 142 Heft 1 v. 16.3.2009

Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG 1989 idF LGBl 2006/67: § 21 Abs 4 (Erlöschen des Anspruches auf Wohnbeihilfe; hier: es besteht kein zu befriedigendes Wohnbedürfnis mehr)

§ 21 Abs 6 (Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommener Wohnbeihilfe; Ausnahme von der Rückforderung; Voraussetzungen)

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