WRG 1959 § 38 Abs 1 (bewilligungspflichtige Maßnahmen; bei Inanspruchnahme fremden Grundes ist Zustimmung des Grundeigentümers nötig; hier: keine stillschweigende Zustimmung der Gemeinde zum eingereichten Projekt)
§ 138 Abs 1 lit a (wasserpolizeilicher Auftrag; Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerung; konkludentes Handeln reicht bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten nicht aus)