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VwGH 31. 3. 2008, 2007/05/0021 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JUDIKATURVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/246ZfV 2009, 134 Heft 1 v. 16.3.2009

AVG § 42 Abs 1 (mündliche Verhandlung, ordnungsgemäße Ladung, gänzliche Unterlassung der Erhebung von Einwendungen; Präklusion; Verlust der Parteistellung; untaugliche Einwendung, Verlust der Parteistellung; )

NÖ BauO: § 22 Abs 1 (Vorprüfung, keine Berührung subjektiver Rechte nach § 6 Abs 2 und 3, Entfall der mündlichen Verhandlung)

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