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VwGH 4. 3. 2008, 2007/05/0014 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JUDIKATURVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2009/245ZfV 2009, 134 Heft 1 v. 16.3.2009

Wr BauO: § 134 Abs 4 (Baubewilligungsverfahren, Parteistellung der Nachbarn, Erwerb durch rechtzeitige Erhebung von Einwendungen; Nachweis, unverschuldet gehindert gewesen zu sein, Parteistellung nach Abs 3 zu erlangen; Einwendungen bis drei Monate nach angezeigtem Baubeginn; binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses; subjektive Kenntnis maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufs der Zweiwochenfrist; Wahrnehmung des Baukrans, keine anderen Feststellungen der bel Beh)

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