AVG § 56 (Bescheid; Auflagen; projektsändernde Auflagen)
§ 59 Abs 1 (Bescheid, Inhalt; Spruch, Inhalt; Erledigung der in Verhandlung stehenden Angelegenheit, zur Gänze; Bewilligung, Beifügung von Auflagen; projektsändernde Auflage; Baubewilligung für Einfamilienhaus mit Carport, Auflage hinsichtlich Ausgestaltung der Einfriedung und der Lage des Einfahrtstores; Tor 5 m hinter der Straßenfluchtlinie)