B-VG: Art 129 a Abs 1 Z 2 (Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine; Aufforderung eines Naturwacheorgans zum Verlassen eines Ufergrundstücks, Ankündigung einer Anzeige bei Zuwiderhandeln; bloße Aufforderung zur Ausweisleistung ohne Androhung einer Anhaltung)
AVG: § 67 a Abs 1 Z 2 (ebenso)