AVG § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft, entschiedene Sache, neuerlicher Antrag, Zurückweisung; abgeänderter Bauantrag, nur teilweise Ergänzung gegenüber bereits abgewiesenem Antrag; keine Änderung hinsichtlich des maßgeblichen Abweisungsgrundes)
VwGH 8. 5. 2008, 2004/06/0227