AVG § 69 Abs 1 Z 1 (rechtskräftige Entscheidung, Wiederaufnahme des Verfahrens; Erschleichungstatbestand; vorsätzliches Verhalten, nicht bloß kausales)
Stmk BauG: § 13 Abs 1 (Gebäude, Abstände)
§ 13 Abs 2 (ebenso; Grenzabstand; so viele Meter wie Anzahl der Geschoße vermehrt um zwei)