7. ZPMRK: Art 4 Z 1 (Verbot der Doppelbestrafung; keine Verletzung durch ein verwaltungsbehördliches Strafverfahren, wenn das gerichtliche Strafverfahren eingestellt wurde)
TierschutzG: § 5 Abs 2 Z 13 (Vernachlässigung der Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines Tieres; Verwaltungsübertretung)