VStG § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens; Abwälzung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit, Dartuung eines wirksamen Kontrollsystems, Konkretisierungspflicht)
§ 45 Abs 2 (freie Beweiswürdigung, in dubio pro reo)