VwGG § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Berechtigung zur Erhebung; Verlassenschaft nach Einantwortung)
§ 58 Abs 1 (Kosten des Verfahrens, Selbsttragung, soweit §§ 47 bis 56 nicht anderes bestimmen; Beschwerde eines nicht mehr existenten Rechtsträgers)
VwGG § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Berechtigung zur Erhebung; Verlassenschaft nach Einantwortung)
§ 58 Abs 1 (Kosten des Verfahrens, Selbsttragung, soweit §§ 47 bis 56 nicht anderes bestimmen; Beschwerde eines nicht mehr existenten Rechtsträgers)