StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkomattest, Verweigerung; behauptete Unmöglichkeit, Fahrzeug gelenkt zu haben; beigebrachtes Gutachten, keine ausreichende Auseinandersetzung)
AVG § 45 Abs 2 (Ermittlungsverfahren, Beweiswürdigung; freie Beweiswürdigung; Unschlüssigkeit, mangelhafte Auseinandersetzung mit Gutachten)