StbG § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 10 Abs 1 Z 2 (Verleihungshindernis, bestimmte rechtskräftige Verurteilungen durch ein inländisches oder ausländisches Gericht)