ASVG § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten des Dienstnehmers, die eine generelle Befugnis, sich vertreten zu lassen, ausschließen; vorliegende Bindungen hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit; Eingliederung in die Betriebsorganisation)
§ 4 Abs 4 (freier Dienstnehmer; ebenso)