AlVG § 9 Abs 2 (Zumutbarkeit einer zugewiesenen Beschäftigung; angemessene Entlohnung)
§ 10 Abs 1 Z 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Vereitelung einer zugewiesenen Beschäftigung; keine vorsätzliche Vereitelung, wenn zum Zeitpunkt der Vereitelungshandlung aufgrund falscher Angaben im Stelleninserat von einer unterkollektivvertaglichen Entlohnung auszugehen ist)