AlVG § 7 Abs 3 Z 2 (Verfügbarkeit des Arbeitslosen; berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet, um eine unselbstständige Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben)
AlVG § 7 Abs 3 Z 2 (Verfügbarkeit des Arbeitslosen; berechtigter Aufenthalt im Bundesgebiet, um eine unselbstständige Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben)