ASVG § 44 Abs 1 Z 1 (allgemeine Beitragsgrundlage; Entgelt)
§ 49 (Entgeltsbegriff; Lebensgemeinschaft zwischen Dienstnehmerin und geschäftsführendem Alleingesellschafter einer juristischen Person schließt die Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht aus; keine freie Vereinbarkeit der Entgeltshöhe durch Bestehen einer Lebensgemeinschaft)