PrivatradioG: § 12 Abs 6 (Zuordnung neuer Übertragungskapazitäten; Abweisung eines Antrages; technische Reichweite von weniger als 50.000 Personen; kein Nachweis besonderer lokaler Bedürfnisse; Programm für Fernfahrer; 18 km langer Abschnitt der Inntalautobahn)