PrivatradioG: § 6 Abs 1 Z 1 (Auswahlgrundsätze bei Anträgen auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms;
Seite 108
Ermessensentscheidung; Spartenprogramm, besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt, keiner)
PrivatradioG: § 6 Abs 1 Z 1 (Auswahlgrundsätze bei Anträgen auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms;
Seite 108
Ermessensentscheidung; Spartenprogramm, besonderer Beitrag zur Meinungsvielfalt, keiner)