TKG 2003 § 56 Abs 1 (Überlassung von Nutzungsrechten an Frequenzen bedarf vorheriger Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, Auflagen über die Frequenzverwertung in einem solchen Genehmigungsbescheid, keine dingliche Wirkung dieser Auflagen)
TKG 2003 § 56 Abs 1 (Überlassung von Nutzungsrechten an Frequenzen bedarf vorheriger Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, Auflagen über die Frequenzverwertung in einem solchen Genehmigungsbescheid, keine dingliche Wirkung dieser Auflagen)