MarkSchG § 4 Abs 1 Z 3 (Registrierung; Ausschlussgründe; fehlende Unterscheidungskraft; Garantie der Ursprungsidentität; keine, "ALLES WAS RECHT IST" für verschiedene Dienstleistungen rechtlichen Inhaltes; keine Unterscheidungskraft; Rechtsanwalt)
VwGH 28. 5. 2008, 2006/04/0137