HGG 2001: § 6 Abs 1 (Besoldung länger dienender Soldaten)
§ 6 Abs 4 Z 1 (Rückerstattung von Bezügen bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsdienstes; auf guten Glauben bei Empfangnahme der Bezüge kommt es nicht an; ist lex specialis gegenüber § 55 Abs 1 HGG)