EMRK Art 6 Abs 1 (zivilrechtliche Ansprüche, Entscheidung durch ein unparteiisches Gericht; Bausachen; allfällige Verfassungswidrigkeit der Zuständigkeit von Verwaltungsorganen unter nachprüfender Kontrolle des VwGH nur durch Verfassungsgesetzgeber behebbar)
VwGH 4. 3. 2008, 2006/05/0139