PflanzenschutzmittelG 1997: § 2 Abs 10 (In-Verkehr-Bringen; Begriff; Vorrätig-Halten von Pflanzenschutzmitteln zum Verkauf in einen anderen EU-Mitgliedstaat stellt In-Verkehr-Bringen dar)
§ 3 Abs 1 (nur die nach dem PMG zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen In-Verkehr gebracht werden)