PflanzenschutzmittelG 1997: § 2 Abs 10 (In-Verkehr-Bringen; das Vorrätig-Halten zum Verkauf stellt einen spezifischen Tatbestand des In-Verkehr-Bringens dar)
§ 28 Abs 2 (Kontrollen; Rechte der Aufsichtsorgane)
§ 30 Abs 1 (Erteilung bestimmter notwendiger Auskünfte an Aufsichtsorgane)