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VwGH 20. 5. 2008, 2008/11/0068 (KRAFTFAHRWESEN)

JUDIKATURKRAFTFAHRWESENZfV 2009/150ZfV 2009, 100 Heft 1 v. 16.3.2009

FSG § 8 Abs 5 (gesundheitliche Eignung)

§ 23 Abs 3 (Sonderbestimmung für Erteilung einer österreichischen Lenkberechtigung aufgrund einer ausländischen Lenkberechtigung; hier: zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung hat Bf keine gültige Lenkberechtigung besessen; keine analoge Anwendung des § 8 Abs 5)

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