FSG § 7 Abs 3 Z 13 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; Nicht-Einhaltung ärztlicher Kontrolluntersuchungen; einmaliger Verstoß genügt)
§ 25 Abs 3 (Dauer der Entziehung; bei einer Entziehung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit ist eine Entziehungsdauer von mindestens drei Monaten festzusetzen)