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VwGH 18. 6. 2008, 2005/11/0048 (KRAFTFAHRWESEN)

JUDIKATURKRAFTFAHRWESENZfV 2009/146ZfV 2009, 98 Heft 1 v. 16.3.2009

FSG: § 39 Abs 1 idF BGBl I 2002/81 (vorläufige Abnahme des Führerscheines; Voraussetzungen; ist ein Sicherungsmittel, das den Interessen der Verkehrssicherheit dient; einschreitendes Organ musste Eindruck haben, der Betreffende werde die Verkehrssicherheit weiterhin gefährden)

VwGH 18. 6. 2008, 2005/11/0048

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