GewO 1994 § 13 Abs 3 (Gewerbeausübung; Gewerbeausschlussgründe; Nichteröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens für Deckung der Verfahrenskosten; Nichtverstreichen des Zeitraumes der Einsicht in Insolvenzdatei)
GewO 1994 § 13 Abs 3 (Gewerbeausübung; Gewerbeausschlussgründe; Nichteröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens für Deckung der Verfahrenskosten; Nichtverstreichen des Zeitraumes der Einsicht in Insolvenzdatei)