GewO 1994 § 77 Abs 1 (Betriebsanlage; Genehmigung; Vorgänge auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr; kein zur Betriebsanlage gehörendes Geschehen; Gemeindestraße, Sackgasse, einzige Zufahrt zur Betriebsanlage, Befahrung mit Betriebsfahrzeugen)
VwGH 25. 6. 2008, 2004/04/0039