GütbefG: § 9 Abs 3 idF BGBl I 2001/106 (Pflichten des Unternehmers, der eine ökopunktepflichtige Transitfahrt durch Österreich veranlasst; Ökopunktesystem ist gemeinschaftsrechtlicher Natur)
§ 23 Abs 3 (Strafbarkeit des Unternehmers auch für im Ausland begangene Pflichtverletzungen, ua jener nach § 9)