FPG § 60 Abs 2 Z 1 (Rückkehrverbot, befristetes; Verurteilung wegen Angriffen gegen die körperliche Integrität der Ehefrau; Aussöhnung unbeachtlich; Interessenabwägung; Schutz des Familienlebens)
§ 62 (ebenso)
§ 66 (ebenso)
FPG § 60 Abs 2 Z 1 (Rückkehrverbot, befristetes; Verurteilung wegen Angriffen gegen die körperliche Integrität der Ehefrau; Aussöhnung unbeachtlich; Interessenabwägung; Schutz des Familienlebens)
§ 62 (ebenso)
§ 66 (ebenso)