NAG § 10 Abs 1 (Ungültigkeit eines Aufenthaltstitels, wenn gegen den Fremden ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar oder rechtskräftig wird; Zuerkennung der aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen ein Aufenthaltsverbot, daher weitere Gültigkeit des Aufenthaltstitels des Fremden)