GehG § 36b Abs 1 Z 1 lit b (Ergänzungszulage für vorübergehende Verwendungen, Voraussetzungen, Betrauung für mehr als sechs Monate)
§ 36b Abs 1 Z 2 (ebenso, fehlende Bewertungsrelevanz; zweiter Stellvertreter des Präsidenten einer Finanzlandesdirektion)
§ 37 Abs 10 Z 2 (Funktionsabgeltung, Ausnahmen, Stellvertreter mit ständigen Aufgaben)