Krnt Wald- und Weidenutzungsrechte-LG: § 5 Abs 5 (Weiderechte begründen die Berechtigung des Eigentümers der berechtigten Liegenschaft, eigenes Vieh auf die Weide aufzutreiben; Bedarf des Viehs muss im Ertrag der belasteten Grundstücke ausreichend bedeckt sein; Reduktion der Weidefläche greift solange nicht ins Weiderecht ein, als dadurch nicht die nachhaltige Bedeckung des Weidebedarfes gefährdet wird)